GS Governance · Rechtsanwälte | Notariat

Notariat

Schweizer Beurkundung im Vierländereck.

Gesellschaftsrechtliche und private Urkunden für Unternehmen und Privatpersonen. Aus der Schweiz, Österreich, Deutschland und Liechtenstein in unter einer Stunde erreichbar.

Das Notariat

Wir beurkunden nicht nur, wir gestalten vorher.

Öffentliche Beurkundung ist Formsache. Genau deshalb entscheidet die Vorbereitung über das Ergebnis. Eine Urkunde hält, was der Sachverhalt hergibt, und nicht mehr.

Jeder Beurkundung geht eine rechtliche Prüfung voraus: Was soll erreicht werden, welche Form ist zwingend, welche steuerlichen und erbrechtlichen Folgen entstehen, und was passiert, wenn sich die Verhältnisse ändern.

Als Anwaltskanzlei mit Notariatsberechtigung liegt beides in einer Hand. Sie brauchen keine zweite Stelle und keine zweite Aktenübergabe.

Wann Sie uns brauchen

Vier typische Anlässe.

Sie gründen, verändern oder verkaufen eine Gesellschaft.

Gründung einer AG oder GmbH, Kapitalerhöhung oder Kapitalherabsetzung, Statutenänderung, Sitzverlegung, Umwandlung, Fusion, Spaltung, Vermögensübertragung. Überall dort, wo das Gesetz die öffentliche Urkunde verlangt.

Sie regeln Ihre Vermögensverhältnisse.

Ehevertrag, Erbvertrag, Testament, Vorsorgeauftrag, Schenkung, Erbverzicht. Bei grösseren Vermögen, Unternehmensbeteiligungen oder Wohnsitz in mehreren Ländern wird aus einer Formsache schnell eine Strukturfrage.

Sie brauchen eine Urkunde für das Ausland.

Beglaubigungen, Vollmachten, Registerauszüge und Gesellschaftsdokumente zur Verwendung in Österreich, Deutschland, Liechtenstein oder weiter entfernt. Überbeglaubigung und Apostille inbegriffen.

Sie sind unsicher, ob die Form überhaupt zwingend ist.

Manche Geschäfte brauchen die öffentliche Urkunde, andere nicht, und die Grenze verläuft nicht dort, wo man sie vermutet. Ein kurzes Gespräch spart hier regelmässig Geld.

Was wir beurkunden, und was nicht

Wir nehmen sämtliche öffentlichen Beurkundungen vor, für die wir als eingetragene Urkundsperson zuständig sind, insbesondere im Gesellschafts-, Ehe- und Erbrecht. Gründungsurkunden und andere gesellschaftsrechtliche Beurkundungen sind schweizweit gültig, unabhängig vom künftigen Sitz der Gesellschaft.

Für Grundstücksgeschäfte im Kanton St. Gallen sind ausschliesslich die Grundbuchverwalter zuständig. Wir sagen Ihnen das gleich zu Beginn und übernehmen die Vorbereitung: Vertragsentwurf, steuerliche Prüfung, Abstimmung mit Bank und Grundbuchamt, Begleitung zum Termin. Beurkundet wird beim Amt, verhandelt und gestaltet wird bei uns.

Lage

Fünf Minuten zum Flughafen, zwanzig Minuten zu drei Landesgrenzen.

Für Kunden aus der Ostschweiz ist das bequem. Für Kunden aus Vorarlberg, dem süddeutschen Raum und Liechtenstein ist es der Grund, überhaupt hier zu beurkunden.

  • Österreichische Grenze: wenige Minuten
  • Liechtenstein: rund 20 Minuten
  • Deutsche Grenze: rund 20 Minuten
  • Flughafen St. Gallen-Altenrhein: 5 Minuten
  • Bodensee: 5 Minuten

Termine sind auch ausserhalb der üblichen Bürozeiten möglich, ebenso Beurkundungen an einem Ort Ihrer Wahl. Vorbesprechungen führen wir auf Wunsch per Videokonferenz. Persönlich erscheinen müssen Sie nur zur Beurkundung selbst.

Ablauf

Vier Schritte bis zur erledigten Sache.

1

Erstgespräch

Kostenlos, telefonisch oder per Video. Wir klären, welche Form nötig ist, welche Unterlagen wir brauchen und was es kostet.

2

Entwurf

Sie erhalten den Urkundenentwurf und eine Erläuterung, was die einzelnen Bestimmungen bewirken. Änderungswünsche besprechen wir vor dem Termin, nicht währenddessen.

3

Beurkundung

Der Termin dauert bei vorbereiteten Geschäften in der Regel 30 bis 60 Minuten.

4

Vollzug

Handelsregisteranmeldung, Registermitteilungen, Aufbewahrung, Überbeglaubigung und Apostille, wo nötig. Sie erhalten die Bestätigung, sobald die Sache erledigt ist.

Häufige Fragen

Kurz beantwortet.

Kann ich eine Schweizer GmbH in St. Gallen beurkunden lassen, wenn sie ihren Sitz in einem anderen Kanton hat?
Ja, die Urkunde gilt schweizweit.
Wie lange dauert eine Beurkundung?
Bei vorbereiteten Geschäften 30 bis 60 Minuten.
Beurkunden Sie Grundstückkäufe?
Nein. Im Kanton St. Gallen sind dafür die Grundbuchverwalter zuständig. Wir bereiten den Vertrag vor und begleiten Sie zum Termin.

Honorar

Sie erfahren die Kosten vor dem Termin.

Standardgeschäfte zum Pauschalpreis

Gründung einer GmbH oder AG, Kapitalerhöhung, Statutenänderung, Sitzverlegung. Ein Preis, alle Leistungen bis zum Registereintrag. Fremdkosten wie Handelsregistergebühren weisen wir getrennt aus.

Individuelle Geschäfte nach Aufwand

Ehe- und Erbverträge, Nachlassplanungen, Umstrukturierungen. Zeithonorar zu einem vereinbarten Ansatz, mit Kostenschätzung und auf Wunsch Kostendach.

Wo ein kantonaler Gebührentarif gilt, richten wir uns nach diesem und weisen es aus.