Wir nehmen sämtliche öffentlichen Beurkundungen vor, für die wir als eingetragene Urkundsperson zuständig sind, insbesondere im Gesellschafts-, Ehe- und Erbrecht. Gründungsurkunden und andere gesellschaftsrechtliche Beurkundungen sind schweizweit gültig, unabhängig vom künftigen Sitz der Gesellschaft.
Für Grundstücksgeschäfte im Kanton St. Gallen sind ausschliesslich die Grundbuchverwalter zuständig. Wir sagen Ihnen das gleich zu Beginn und übernehmen die Vorbereitung: Vertragsentwurf, steuerliche Prüfung, Abstimmung mit Bank und Grundbuchamt, Begleitung zum Termin. Beurkundet wird beim Amt, verhandelt und gestaltet wird bei uns.