GS Governance · Rechtsanwälte | Notariat

Ansiedlung in der Schweiz

Ihre Schweizer Gesellschaft: gegründet, betriebsbereit, verantwortet.

Wir übernehmen die Gesamtverantwortung für Ihren Markteintritt, von der Rechtsformwahl bis zur ersten Anstellung, samt der Person, die im Handelsregister dafür geradesteht.

Woran es scheitert

Nicht an der Gründung. Die ist in wenigen Wochen erledigt.

Sondern hier:

Die Person im Handelsregister.

Art. 718 Abs. 4 OR verlangt eine zeichnungsberechtigte Person mit Schweizer Wohnsitz. Sie haftet persönlich (Art. 754 OR) und für Sozialversicherungsbeiträge (Art. 52 AHVG), auch wenn die Entscheide 600 Kilometer entfernt fallen.

Die Bank.

Nicht jedes Institut eröffnet ein Kapitaleinzahlungskonto für ausländische wirtschaftlich Berechtigte. Die Prüfung dauert länger als geplant. Wer vorher beurkundet, wartet.

Die Bewilligungen.

EU- und EFTA-Angehörige sind unproblematisch. Bei Drittstaatsangehörigen gelten Höchstzahlen, es braucht Kanton und Bund, und bewilligt wird nur, wer als qualifizierte Fachkraft gilt. Das dauert Monate.

Die Struktur.

Statuten von der Stange, keine Kompetenzordnung, Zeichnungsberechtigungen, die nach zwei Personalwechseln niemand mehr überblickt.

Gesamtverantwortung

Ein Ansprechpartner und ein Zeitplan.

Wir machen einen Teil selbst, vergeben einen Teil an Partner, mit denen wir seit Jahren arbeiten, und tragen die Verantwortung für das Ganze.

Bei uns im Haus

  • Rechtsform, Statuten, Kompetenzordnung, Zeichnungsberechtigungen
  • Aktionärbindungsvertrag, Arbeitsverträge nach Schweizer Recht
  • Gründungsbeurkundung im eigenen Notariat, schweizweit gültig, für jeden Kanton
  • Handelsregisteramt, MWST-Registrierung bei der ESTV, Verkehr mit dem Migrationsamt

Über unser Netzwerk

  • Steuerberatung und Rulings
  • Treuhand und Lohnadministration
  • Bank-Onboarding
  • Standortsuche und Rekrutierung

Diese Partner sind nicht zusammengesucht, sondern Leute, mit denen wir Mandate abgeschlossen haben. Auf Wunsch stellen wir sie Ihnen vor der Beauftragung vor.

Das Verwaltungsratsmandat

Wir übernehmen die Rolle.

Dann vollständig: mit Zugriff auf die Zahlen, vereinbarten Berichtswegen zur Mutter und der Möglichkeit, einen Beschluss abzulehnen.

Sie stellen die Person, wir begleiten sie.

Einführung, laufende Beratung, Haftungsfragen.

Was wir nicht anbieten: einen Namen im Register, der sonst nichts tut. Das funktioniert, bis etwas passiert.

Übergabe

Übergeben ist die Gesellschaft, wenn …

  • der Handelsregistereintrag rechtskräftig vorliegt
  • das Geschäftskonto eröffnet und das Kapital freigegeben ist
  • die MWST-Nummer erteilt ist
  • Ausgleichskasse, berufliche Vorsorge und Unfallversicherung angemeldet sind
  • eine zeichnungsberechtigte Person mit Schweizer Wohnsitz eingetragen ist
  • die ersten Anstellungen vertraglich geregelt und bewilligt sind
  • Statuten, Kompetenzordnung und Berichtswege schriftlich stehen
  • Sie eine Übergabedokumentation haben: wer ist wofür zuständig, welche Fristen laufen

Nicht im Pauschalhonorar: branchenspezifische Bewilligungen, Steuerrulings, Immobilienerwerb, Gebühren von Behörden, Banken und Versicherungen. Wir benennen diese Punkte im ersten Gespräch und offerieren sie einzeln.

Ostschweiz

Unser Sitz liegt im Vierländereck.

  • Österreichische Grenze: wenige Minuten
  • Liechtenstein und deutsche Grenze: gut 20 Minuten
  • Flughafen Altenrhein: 5 Minuten

Ein grosser Teil unserer Mandate kommt aus Vorarlberg, Süddeutschland und dem Fürstentum. Für viele dieser Firmen ist die Ostschweiz auch der richtige Standort: moderate Steuerbelastung, erreichbare Ämter, kürzere Wege als in Zürich oder Zug. Zwingend ist das nicht. Der Sitz richtet sich nach Ihrem Geschäft, nicht nach unserer Adresse. Gegründet wird in jedem Kanton.

Dauer: 8 bis 10 Wochen vom Entscheid bis zur Übergabe, ohne Bewilligungspflicht.

Den grössten Teil beanspruchen Handelsregister, Bank und Sozialversicherungen. Braucht Ihre Branche eine Bewilligung oder kommen Drittstaatsangehörige ins Team, richtet sich der Zeitplan danach. Was realistisch ist, sagen wir Ihnen im ersten Gespräch, bevor Sie im Konzern einen Termin kommunizieren.

Wer das führt

Dominic Görg

Wirtschaftsanwalt und zweifacher Unternehmer. Staatliche Finanzmarktaufsicht Liechtenstein, oberstes Management eines Finanzinstituts, Vorstand und Verwaltungsrat mehrerer Unternehmen.

Die Organrolle, die wir für Sie übernehmen, hat er selbst ausgeübt. Aus der Zeit bei der Aufsicht weiss er, wie eine Behörde eine Gesellschaft von aussen liest. Sein Schwerpunkt ist Risikomanagement. Auf eine Gründung übertragen heisst das: keine Struktur bauen, die beim ersten Zwischenfall auseinanderfällt.

Häufige Fragen

Kurz beantwortet.

Braucht eine Schweizer Gesellschaft eine Person mit Wohnsitz in der Schweiz?
Ja, nach Art. 718 Abs. 4 OR. Die Kanzlei übernimmt diese Rolle oder begleitet die Person, die das Unternehmen selbst stellt.
Wie lange dauert eine Firmengründung in der Schweiz?
8 bis 10 Wochen ohne Bewilligungspflicht.
Was ist im Pauschalhonorar nicht enthalten?
Branchenspezifische Bewilligungen, Steuerrulings, Immobilienerwerb und Gebühren Dritter.

Honorar

Was das kostet.

Erstgespräch

Kostenlos.

Empfehlung

Zu Rechtsform, Kanton, Steuerbild, Bewilligungsbedarf und Zeitrahmen, schriftlich. Fixpreis, bei Mandatserteilung angerechnet.

Gründung und Inbetriebnahme

Pauschalhonorar für den beschriebenen Endzustand, Fremdkosten getrennt ausgewiesen.

Nach der Übergabe

Mandatspauschale mit definiertem Kontingent oder Einzelmandat.

Verwaltungsratsmandat

Jährliches Honorar, separat.